Gehört

Am Schalter des Fundbüros am Bahnhof stand heute ein junger Mann, der sein Handy verloren hatte im Zug und eine Suchmeldung aufgab. Die Schalterbeamtin füllte das Formular aus. Nun kam der Punkt telefonische Erreichbarkeit. Ist es nun sinnvoll, wenn der Herr die Nummer des verlorenen Handys angibt, unter der man ihn verständigen soll, wenn sein Handy gefunden wird? Ich meine: NEIN.

Aktuell im Ohr: Eine säuselnde Frauenstimme. Hoobee ist wieder da, mit ihm sein zu leises Radio.

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